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Wr LGBl 2014/49

Gesetzgebung und VerwaltungKrankenanstaltenHon.-Prof. Sekt.-Chef Dr. Gerhard Aigner, MR Dr. Meinhild HausreitherRdM 2015/42RdM 2015, 25 Heft 1 v. 1.2.2015

Normen: Wr LGBl 2014/49

Schlagwörter:

Wien; Ambulatoriumsbeiträge; städtische Krankenanstalten;

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