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Anforderungen an "Ausbildung nach dem MMHmG" für die Einordnung in Dienstklasse I/D gem § 38 Abs 4 a Z 1 DO.A

BerufsrechtArbeitsrechtRdM 2014/33RdM 2014, 142 - 143 Heft 4 v. 1.8.2014

OGH 25.3.2014, 9 ObA 33/14i

Schlagwörter:

Sozialversicherungsträger; Einstufung; Pflegepersonal; Masseur; Heilmasseur; Anforderungen an die Ausbildung;

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