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Salzburg: V der Salzburger Landesregierung, mit der die Höhe des variablen Anteils der Spitalsärztezulage von April 2014 bis einschließich März 2015 festgelegt wird (Spitalsärztezulage-Verordnung 2014)

KundmachungenKrankenanstaltenRdM 2014/114RdM 2014, 127 Heft 4 v. 1.8.2014

Schlagwörter:

Spitalsärztezulage; variabler Anteil;

Indexdokument aus Recht der Medizin bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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