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- Finanzprokuratur

Gesetzgebung und VerwaltungFinanzrechtBearb. v. Gerhard Aigner, Helmut SchwambergerRdM 2008/106RdM 2008, 147 Heft 5 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Durch BGBl I 2008/110 wurde das FinanzprokuraturG kundgemacht. Mit 1.1.2009 wird das Gesetz in Kraft treten.

Schlagwörter:

Kundmachung, Vereinbarung, Gesundheitswesen;

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