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Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2001, 181 Heft 6 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Information über die geplante Einbeziehung von Masernerkrankungen in die reihe der anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten.

Rechtsgrundlagen: EpidemieG 1950

Stichworte: BMSG, GZ 21.701/4-VIII/D/5/01

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