Findet eine PLAB 1) statt, durchgeführt von einem aus der ÖGK (ehemals GKK) stammenden Prüfer, dann kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Ausfallsentgelt überprüft wird, und zwar ob es (a) vollständig alle zu erfassenden Entgelte enthält und (b) korrekt berechnet wurde.