Der Dienstnehmer ändert sein Beschäftigungsausmaß von Vollzeit auf Teilzeit. Die hierbei in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: "Wie sind offene Urlaubsansprüche bei dieser Änderung des Beschäftigungsausmaßes zu behandeln?".
In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie praxisorientiert über