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Wie ist ein nicht verbrauchtes Urlaubsguthaben beim Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit (oder umgekehrt) "umzurechnen"? (Teil 1)

Aus dem Alltag des PersonalchefsSarah Passegger/Michael PasseggerPVP 2019/76PVP 2019, 303 Heft 11 v. 28.11.2019

Der Dienstnehmer ändert sein Beschäftigungsausmaß von Vollzeit auf Teilzeit. Die hierbei in der Praxis häufig gestellte Frage lautet: "Wie sind offene Urlaubsansprüche bei dieser Änderung des Beschäftigungsausmaßes zu behandeln?".

In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie praxisorientiert über

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