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Lösen einvernehmliche Beendigungen auch das AMS Frühwarnsystem (Anzeigepflicht gemäß § 45a AMFG) aus? - Und wenn ja: wann?

Der brennende Rechtsfall des MonatsRAA Mag. Markus LöscherPVP 2018/73PVP 2018, 295 Heft 11 v. 26.11.2018

Ein Unternehmen ist aufgrund von Umsatzrückgängen gezwungen, Personal abzubauen. Die Geschäftsleitung informiert die Belegschaft, dass man sich von 7 Dienstnehmern trennen müsse. Unmittelbar nach dieser Ankündigung werden Einzelgespräche geführt und konkrete Vereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung vorgelegt.

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