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Altersteilzeit: mit oder ohne 20%-Regel?

Themen-SpecialChristian ArtnerPVP 2017/37PVP 2017, 115 Heft 4 v. 26.4.2017

Die abgabenrechtliche Konsequenz des heftig diskutierten VwGH-Erkenntnisses (VwGH 21. 9. 2016, 2013/13/0102) ist, dass die vom Dienstgeber bei einer Altersteilzeitvereinbarung übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung von der Gehaltslücke (= "Differenzbeitragsgrundlage"*) einen lohnnebenkostenerhöhenden lohnwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.

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