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So vermeiden Sie Abrechnungsfehler bei fallweise Beschäftigten

Der Fall aus der AbrechnungspraxisBirgit Kronberger/Mag. Rainer KraftPVP 2014/56PVP 2014, 210 Heft 8 v. 25.8.2014

In der Praxis werden häufig dann Aushilfskräfte kurzfristig eingesetzt, wenn bspw nicht vorhersehbare Tätigkeiten anfallen oder Auftragsspitzen abgedeckt werden sollen. Bei der Beschäftigung dieser Personengruppe treten oftmals arbeitsrechtliche und abrechnungstechnische Fragen auf.

Worauf konkret bei der Abrechnung zu achten ist, darüber informieren wir praxisgerecht anhand zweier konkreter Abrechnungsfälle.

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