In der Praxis werden häufig dann Aushilfskräfte kurzfristig eingesetzt, wenn bspw nicht vorhersehbare Tätigkeiten anfallen oder Auftragsspitzen abgedeckt werden sollen. Bei der Beschäftigung dieser Personengruppe treten oftmals arbeitsrechtliche und abrechnungstechnische Fragen auf.
Worauf konkret bei der Abrechnung zu achten ist, darüber informieren wir praxisgerecht anhand zweier konkreter Abrechnungsfälle.