vorheriges Dokument
nächstes Dokument

So rechnen Sie Rufbereitschaften und Rufeinsätze korrekt ab

Der Fall aus der BeratungspraxisBirgit Kronberger/Mag. Rainer KraftPVP 2014/49PVP 2014, 182 Heft 7 v. 25.7.2014

Bereitschaftsdienst in Form der Rufbereitschaft (zB Erreichbarkeit per Handy) ist in zahlreichen Branchen üblich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Zeiten bloßer Erreichbarkeit (= Rufbereitschaften im eigentlichen Sinn) und den tatsächlichen Arbeitsleistungen im Einsatzfall (= Rufeinsätze 1) ).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!