Der 1. Satz in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage der ASchG-Novelle 2013 (BGBl I 2012/118) zeigt sehr deutlich, dass der Begriff der psychischen Belastung und Gefährdung in der Arbeitswelt eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht spielt (Hervorhebungen durch den Verfasser): "In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchung führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu beobachten."