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Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig: Was und wie hat der Arbeitgeber der GKK zu melden?

Kurzböck informiertWilhelm KurzböckPVP 2014/34PVP 2014, 116 Heft 5 v. 26.5.2014

Die GKK haben in einer lesenswerten Aussendung Infos, Hinweise und Tipps zum Thema "richtiges Melden" (konkret im Teil 3: Richtiges Melden rund um Krankenstände) veröffentlicht.

Der folgende Beitrag nutzt die GKK-Infos als Grundlage und zeigt praxisgerecht auf, worauf Arbeitgeber zu achten haben, wenn es um das Melden von Krankenständen geht.

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