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Grenzüberschreitende (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung: Neue Steuerregeln und mehr Bürokratie (Teil 2)

Internationale PersonalverrechnungMag. Martin Hummer/MMag. Karl WaserPVP 2014/69PVP 2014, 267 Heft 10 v. 27.10.2014

Mit dem Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014 ("Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassungen"; kurz: AÜ-Erlass) setzt die Finanz die beiden bahnbrechenden VwGH-Erkenntnisse vom 22. 5. 2013, 2009/13/0031 bzw vom 31. 7. 2013, 2010/13/0003 um. Bei der internationalen (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung ist nicht mehr der Arbeitskräfteüberlasser (= zivilrechtlicher Arbeitgeber), sondern der Beschäftiger (= wirtschaftlicher Arbeitgeber) regelmäßig der Arbeitgeber iSd Doppelbesteuerungsabkommens.

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