Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22, wurde im Pensionskassengesetz die Möglichkeit geschaffen, bis 31. 10. 2012 in das Modell einer Vorwegbesteuerung der arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenpension zu optieren. Im Wesentlichen verschafft dieses Gesetz den "Pensionskassen-Pensionisten" die Möglichkeit, ihr "Pensionskapital" einmalig zu versteuern.