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Religiöse Symbole am Arbeitsplatz: So verhält sich der Arbeitgeber diskriminierungsfrei

Aus dem BeratungsalltagMag. Rainer WandererPVP 2012/39PVP 2012, 154 Heft 6 v. 25.6.2012

Eine Kopftuchträgerin, die nicht eingestellt wird, Arbeitnehmerinnen, die ihre Weltanschauungssymbole (Kleidung, Wimpel) am Arbeitsplatz nicht zeigen dürfen und ein überzeugter Atheist, der sein T-Shirt mit der Aufschrift "Good Without God" nicht tragen darf. - In welchen Fällen hat der Arbeitgeber ein Problem mit dem Diskriminierungsverbot?

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