Die 183-Tage-Regel ist dann nicht anwendbar, wenn die Vergütungen an den Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber bezahlt werden, der in dem Staat ansässig ist, in dem der Arbeitnehmer kurzfristig tätig ist. Immer mehr Staaten (nicht so Österreich) gehen davon aus, dass bei überlassenen Arbeitnehmern der Beschäftiger der (wirtschaftliche) Arbeitgeber ist, weshalb
die 183-Tage-Regel nicht anwendbar ist und