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All-in und die Deckungsprüfung iZm Nichtleistungszeiten

Themen-SpecialRenate GruberPVP 2012/13PVP 2012, 41 Heft 2 v. 27.2.2012

All-in-Vereinbarungen finden sich mittlerweile nicht nur in Verträgen mit Mitarbeitern der Führungsebene.

Eine All-in-Vereinbarung ist rechtlich dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch diese Vereinbarung nicht schlechter gestellt wird, als er bei Einzelverrechnung der Mehrleistungen gestellt wäre.

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