A) Mehrere Wohnsitze - welcher ist für das Pendlerpauschale maßgeblich?
1. Sachverhalt
Ein verheirateter, kinderloser Polizist hat gemeinsam mit seiner Gattin seinen Hauptwohnsitz im Burgenland. Seine Gattin (Angestellte in einem Bauunternehmen) und er arbeiten in Wien, wo sie auch einen Nebenwohnsitz (56 m2 2-Zimmer-Wohnung) haben.