Am 1. 5. 2011 öffnete sich der Arbeitsmarkt für die neuen EU-Länder, dh, auch für Betriebe und Mitarbeiter aus diesen EU-Staaten gilt die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Am 1. 5. 2011 öffnete sich der Arbeitsmarkt für die neuen EU-Länder, dh, auch für Betriebe und Mitarbeiter aus diesen EU-Staaten gilt die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.