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Rufbereitschaft vs Arbeitsbereitschaft

Themen-SpecialPVP 2011/40PVP 2011, 129 Heft 5 v. 25.5.2011

Eine Bereitschaft nimmt den Arbeitnehmer körperlich und geistig weniger in Anspruch als "normale" Arbeitszeit. Das berücksichtigen sowohl AZG und ARG, als auch zahlreiche Kollektivverträge, indem sie sowohl für Ruf- als auch für Arbeitsbereitschaft zahlreiche Sonderbestimmungen bezüglich Arbeitszeit und Entlohnung vorsehen.

A) Rufbereitschaft

1. Was ist Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft liegt vor, wenn der Arbeitnehmer

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