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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2011/28PVP 2011, 89 Heft 4 v. 27.4.2011

Essensmarken: keine Berücksichtigung im Ausfallsentgelt und in der Abfertigung Alt

Kernaussage - OGH 28. 2. 2011, 9 ObA 121/10z
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfreie Essensgutscheine in Höhe von € 4,40 pro Arbeitstag, sind diese nicht in die Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall miteinzubeziehen.Ebenso sind die Essensbons nicht bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt zu berücksichtigen.

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