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Wie detailliert ist der Betriebsrat zu informieren?

JudikaturPVP 2011/21PVP 2011, 62 Heft 3 v. 24.3.2011

"Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes berühren, Auskunft zu erteilen" (§ 91 Abs 1 ArbVG).

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