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Lohn(Gehalts)nebenkosten ab 20116)6)Ohne Berücksichtigung der Lohnnebenkostenentlastung für Lehrlinge bzw Mitarbeiter, die als begünstigte Behinderte iSd BEinstG gelten. in €

AktuellesPVP 2011/1PVP 2011, 2 Heft 1 v. 25.1.2011

gültig in % des monatlichen Bruttobezuges

ANGESTELLTE

ARBEITER

FREIE DIENSTNEHMER

  • ab dem 1. Jänner 2011
  • nur für laufende Bezüge bis max € 4.200,00 1)1)Sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage (monatlich) - für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 4.900,00; für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage € 8.400,00.
  • nur bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (= monatlich: € 374,02/ täglich: € 28,72) 8)8)Geringfügige Beschäftigung - Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 %; übersteigt die Summe der monatlichen Beitragsgrundlage aller im Unternehmen geringfügig beschäftigter Personen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (€ 561,03), so ist zusätzlich eine pauschalierte Abgabe von 16,4 % [Dienstgeberabgabe] zu entrichten.

Summe

Anteil

DG

Anteil

DN

Summe

Anteil

DG

Anteil

DN

Summe

Anteil

DG

Anteil

DN

SOZIALVERSICHERUNG

         

Pensionsversicherung

22,80 %

12,55 %

10,25 %

22,80 %

12,55 %

10,25 %

22,80 %

12,55 %

10,25 %

Krankenversicherung2)2)Ohne Berücksichtigung des Zusatzbetrages (3,4 %), den Dienstnehmer für mitversicherte Angehörige, die von der Beitragsfreiheit der Mitversicherung ausgenommen sind, zu entrichten haben; für Landarbeiter ergeben sich entgegen obiger Aufstellung die folgenden Krankenversicherungsbeiträge: Summe: 7,65 %; Anteil DG : 3,78 % / Anteil DN : 3,87 %.

7,65 %

3,83 %

3,82 %

7,65 %

3,70 %

3,95 %

7,65 %

3,78 %

3,87 %

Unfallversicherung9)9)Ältere Arbeitnehmer: Für vor dem 1. 9. 2009 neu eingestellte 50-jährige DN ist kein DG-Anteil zur AlV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen (§ 5a Abs 1 AMPFG). Für Personen, die das 57. Lebensjahr noch vor dem 1. 9. 2009 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein AlV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen. Ab dem 1. 9. 2009 entfällt der AlV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden Kalendermonat. Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein AlV- und IESG-Beitrag zu bezahlen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein AlV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.

1,40 %

1,40 %

-

1,40 %

1,40 %

-

1,40 %

1,40 %

-

Arbeitslosenversicherung 9)9)Ältere Arbeitnehmer: Für vor dem 1. 9. 2009 neu eingestellte 50-jährige DN ist kein DG-Anteil zur AlV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen (§ 5a Abs 1 AMPFG). Für Personen, die das 57. Lebensjahr noch vor dem 1. 9. 2009 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein AlV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen. Ab dem 1. 9. 2009 entfällt der AlV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden Kalendermonat. Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein AlV- und IESG-Beitrag zu bezahlen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein AlV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.11)11)

Wegfall bzw Reduzierung der Dienstnehmer-Arbeitslosenbeiträge für Niedriglöhner:

- bis € 1.179,00 =

0 % (= Absenkung um 3 %)

 

- mehr als € 1.179,00 bis € 1.286,00 =

1 % (= Absenkung um 2 %)

 

- mehr als € 1.286,00 bis € 1.447,00 =

2 % (= Absenkung um 1 %)

 

- mehr als € 1.447,00 =

3 % (= Absenkung um 0 %)

6,00 %

3,00 %

3,00 %

6,00 %

3,00 %

3,00 %

6,00 %

3,00 %

3,00 %

IESG Zuschlag 9)9)Ältere Arbeitnehmer: Für vor dem 1. 9. 2009 neu eingestellte 50-jährige DN ist kein DG-Anteil zur AlV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen (§ 5a Abs 1 AMPFG). Für Personen, die das 57. Lebensjahr noch vor dem 1. 9. 2009 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein AlV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen. Ab dem 1. 9. 2009 entfällt der AlV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden Kalendermonat. Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein AlV- und IESG-Beitrag zu bezahlen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein AlV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.

0,55 %

0,55 %

-

0,55 %

0,55 %

-

0,55 %

0,55 %

-

Wohnbauförderungsbeitrag

1,00 %

0,50 %

0,50 %

1,00 %

0,50 %

0,50 %

-

-

-

Arbeiterkammerumlage 3)3)Entfällt ua bei handelsrechtlichen GmbH-Geschäftsführern.

0,50 %

-

0,50%

0,50 %

-

0,50 %

0,50 %

-

0,50 %

Insgesamt

39,90 %

21,83 %

18,07 %

39,90 %

21,70 %

18,20 %

38,90 %

21,28 %

17,62 %

FINANZAMT

         

Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB)9)9)Ältere Arbeitnehmer: Für vor dem 1. 9. 2009 neu eingestellte 50-jährige DN ist kein DG-Anteil zur AlV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen (§ 5a Abs 1 AMPFG). Für Personen, die das 57. Lebensjahr noch vor dem 1. 9. 2009 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein AlV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen. Ab dem 1. 9. 2009 entfällt der AlV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden Kalendermonat. Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein AlV- und IESG-Beitrag zu bezahlen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein AlV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer-, DB- bzw DZ-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

4,50 %

4,50 %

-

4,50 %

4,50 %

-

4,50 %

4,50 %

-

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) - Wien 4)4)DZ für OÖ: 0,36 %; DZ für Vorarlberg: 0,39 %; DZ für NÖ und Steiermark: 0,40 %; DZ für Kärnten: 0,41 %; DZ für Salzburg: 0,42 %; DZ für Tirol: 0,43 %; DZ für Burgenland: 0,44 %.9)9)Ältere Arbeitnehmer: Für vor dem 1. 9. 2009 neu eingestellte 50-jährige DN ist kein DG-Anteil zur AlV (sehr wohl aber der DN-Anteil) zu bezahlen (§ 5a Abs 1 AMPFG). Für Personen, die das 57. Lebensjahr noch vor dem 1. 9. 2009 vollendet haben, ist ab dem folgenden Kalendermonat kein AlV-Beitrag (DN- und DG-Anteil) zu bezahlen. Ab dem 1. 9. 2009 entfällt der AlV-Beitrag erst mit dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahres folgenden Kalendermonat. Ab Erreichen des Alters für eine vorzeitige Alterspension (Achtung stufenweise Anhebung ab 1. 7. 2004) ist für Frauen kein AlV- und IESG-Beitrag zu bezahlen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist sowohl für Frauen als auch für Männer kein AlV-, UV-, IESG- und DB/DZ-Beitrag zu bezahlen.10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer-, DB- bzw DZ-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

0,40 %

0,40 %

-

0,40 %

0,40 %

-

0,40 %

0,40 %

-

Insgesamt

4,90 %

4,90 %

-

4,90 %

4,90 %

-

4,90 %

4,90 %

-

STADT(GEMEINDE)KASSE

         

Kommunalsteuer10)10)Übersteigt die gesamte Beitragsgrundlage aller Kommunalsteuer-, DB- bzw DZ-pflichtigen Dienstverhältnisse in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,00, so verringert sie sich um € 1.095,00 (Freibetrag).

3,00 %

3,00 %

-

3,00 %

3,00 %

-

3,00 %

3,00 %

-

Gesamtsumme

47,80 %

29,73 %

18,07%

47,80 %

29,60 %

18,20 %

46,80 %

29,18 %

17,62 %

Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) 7)7)Ist ausschließlich für jene (echten oder freien) Dienstverhältnisse zu leisten, die unter den Geltungsbereich des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes fallen. Die sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage gelangt hiefür nicht zur Anwendung.

1,53 %

1,53 %

-

1,53 %

1,53 %

-

1,53 %

1,53 %

-

GESAMTSUMME inkl BVK

49,33 %

31,26 %

18,07 %

49,33 %

31,13 %

18,20 %

48,33 %

30,71 %

17,62 %

ab dem 1. Jänner 2011

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