Wer die OGH- und VwGH-Entscheidungen der letzten Jahre liest, stellt fest, dass die Gerichte immer häufiger Vertragsverhältnisse als echte Dienstverhältnisse qualifizierten. Fast gewann man den Eindruck, dass freie Dienstnehmer zur aussterbenden Spezies werden. Die jüngste Entscheidung des VwGH (27. 4. 2011, 2009/08/0123; ARD 6162/4/2011) lässt aufhorchen und kann als "Meilenstein im Artenschutz des freien Dienstnehmers" angesehen werden.