Die Neuregelung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG ab 2012 nach den Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 2011 (BGBl I 2011/76) steht unter dem Motto: "mehr Bürokratie, komplizierter und gleichheitswidrig" © Mag. Marco Laudacher (hauptberufliches Mitglied des UFS). Siehe dazu ausführlich PVP 2011/43, 142 (Juni-Heft): Die dortigen Ausführungen basieren auf der Regierungsvorlage, durch BGBl I 2011/76 kam es zu keinen weiteren Änderungen mehr.