Aufgrund der Neuregelung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG, die enthalten ist im Abgabenänderungsgesetz 2011 (BGBl I 2011/76, vgl dazu die ausführliche Information zur Regierungsvorlage, die unverändert ins BGBl übernommen wurde, in PVP 2011/43, 142 [Juni-Heft]) und ab 1. 1. 2012 in Kraft tritt, ergeben sich ab 2012 auch Änderungen bei der Ausstellung der Lohnzettel.