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Welche Gewinnbeteiligungen & Boni sind in die gesetzliche Abfertigung Alt einzubeziehen?

JudikaturPVP 2011/72PVP 2011, 272 Heft 10 v. 25.10.2011

Dass in die Abfertigung Alt nicht nur laufende Entgelte, sondern grundsätzlich auch alle jährlich wiederkehrenden Gewinnbeteiligungen, Prämien, Bonuszahlungeneinzubeziehen sind, ist allgemein bekannt.

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