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Wissenswertes zum Pkw-Sachbezug

SeriePVP 2010/69PVP 2010, 244 Heft 9 v. 21.9.2010

Der Pkw-Sachbezug ist der in der Praxis am häufigsten vorkommende Sachbezug. Er ist grundsätzlich dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer den Firmen-Pkw auch privat nutzen kann. Hiebei gerät der Arbeitgeber sehr rasch zwischen zwei Fronten: Der Arbeitnehmer fordert den Ansatz des halben Sachbezuges und legt hiefür häufig ein fragwürdiges Fahrtenbuch vor. Die GPLA Prüfer anerkennen dann - idR zu Recht - dieses Fahrtenbuch nicht und der Arbeitgeber zahlt die Lohnabgaben nach.

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