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Verfall bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung im KV Handel

JudikaturPVP 2010/66PVP 2010, 232 Heft 9 v. 21.9.2010

Welche Verfallsfrist (6 oder 12 Monate) des KV Handelsangestellte (kurz: KV Handel) gilt, wenn die Verkäuferin zwar richtig eingestuft, aber unterkollektivvertraglich entlohnt wird? Das hatte das OLG Wien zu entscheiden.

OLG Wien 16. 12. 2009, 8 Ra 101/09w

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