Stellt der sv-rechtlich freie Dienstnehmer zusätzlich zum Honorar auch noch Reisekostenersätze (Taggelder, Km-Gelder bzw Belegersätze, wie zB Flugtickets) in Rechnung und/oder stellt der Auftraggeber Arbeitsmittel zur Verfügung und/oder bezahlt der Auftraggeber einzelne Spesen des freien Dienstnehmers gleich direkt (Auftraggeber bucht Flug und bezahlt Flugticket), dann stellt die abgabenrechtlich richtige Spesenabrechnung den Praktiker oft vor einige Herausforderungen. Der nachfolgende Praxisfall unterstützt Sie bei der Abrechnung.