Bei Entlassungen haben Arbeitgeber immer wieder ihre Schwierigkeiten mit der Auslegung der "Unverzüglichkeit" bzw wie lange ihnen eine "Überlegungsfrist" zusteht. Wir nehmen ein OLG Wien-Urteil zum Anlass und fassen für Sie das Wichtigste zu diesem Thema kompakt zusammen.
OLG Wien 21. 7. 2009, 10 Ra 69/09d