A) Freier oder echter Dienstvertrag?
Unverändert sind atypische Beschäftigungsverhältnisse (freie Dienstverträge bzw Werkverträge) im Visier der GPLA-Prüfer. Egal ob Drachenfluglehrer, Kanzleikraft, Pizzazusteller bzw Hilfsarbeiter für ein Detektivbüro, stets urteilten die Gerichte, dass echte Dienstverhältnisse vorliegen.
Der folgende Beitrag ist eine Warnung an Arbeitgeber, die nach wie vor leichtfertig mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen umgehen.