Der UFS Wien stimmte in einem Urteil der Finanz zu, dass auch geringfügige Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtige Mitarbeiterrabatte sind. Konkret prüfte die Finanz eine Bank, bei der die Arbeitnehmer keine Bankgebühren zahlten. Dieses Urteil gibt Praktikern Anlass zu großer Sorge.