Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes (= 1. Arbeitstag nach der Karenz). Häufig fehlen jedoch schriftliche Vereinbarungen bzw Bekanntgaben über die Karenzdauer und der betroffene Arbeitnehmer kehrt nicht zeitgerecht aus der Karenz zurück. Was tun?