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Mitarbeiterin kehrt aus Karenz nicht zurück

Aus dem Alltag eines PersonalchefsPVP 2010/86PVP 2010, 301 Heft 11 v. 23.11.2010

Arbeitnehmer haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes (= 1. Arbeitstag nach der Karenz). Häufig fehlen jedoch schriftliche Vereinbarungen bzw Bekanntgaben über die Karenzdauer und der betroffene Arbeitnehmer kehrt nicht zeitgerecht aus der Karenz zurück. Was tun?

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