Die Bezüge von Arbeitnehmern, die mehr als 1 Monat lang eine begünstigte Auslandstätigkeit (zB Bau-, Montage- oder ähnliche Tätigkeit) ausüben, sind gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG lohnsteuerfrei. Diese Befreiungsbestimmung hob der VfGH mit Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 29/10 ua, als verfassungswidrig auf.