Wurden gewisse Voraussetzungen erfüllt (zB Vereinbarung eines entsprechenden Auszahlungsmodus, keine rückwirkende Rollung), dann konnten bisher Tantiemen, Prämien, Provisionen etc steueroptimiert ausbezahlt werden, und zwar entweder in 14 Teilbeträgen oder unter Anwendung der "Formel 7".
In der Rz 11050 der Lohnsteuerrichtlinien gibt es hiezu ein eigenes Beispiel, in dem die Finanz die Optimierung ausdrücklich als zulässig anerkannt hat.