Der Arbeitgeber bezahlt Nächtigungsgelder, obwohl die Arbeitnehmer täglich nach Hause zurückkehren. Sind diese Nächtigungsgelder nach wie vor ein Aufwandersatz oder Entgelt und daher bspw auch im Kranken- und Urlaubsentgelt zu berücksichtigen? Diese Frage hatte der OGH zu klären. Für die Personalverrechnung ist zusätzlich interessant, wie diese Nächtigungsgelder abgabenrechtlich abzurechnen sind.