Thema  | Kurzinfo  | 
Entgeltfortzahlung a) Anspruch  | √ Arbeitsunfähigkeit wurde nicht grob fahrlässig und nicht vorsätzlich herbeigeführt und √ es liegt keine Säumnis bezüglich der Krankmeldung bzw der Vorlage der Krankenstandsbestätigung vor  | 
b) Dauer bei Erkrankung  | (*) abhängig von der Dienstzugehörigkeitsdauer Angestellte: neuerliche Erkrankung innerhalb von 6 Monaten = Wiedererkrankung → Grundanspruch bereits erschöpft → halber Grundanspruch Arbeiter: Grundanspruch gilt pro Arbeitsjahr; neues Arbeitsjahr = neuer Grundanspruch. Einen halben Grundanspruch gibt es für Arbeiter nicht. Lehrling: Neuerliche Erkrankung innerhalb eines Lehrjahres und Grundanspruch ist erschöpft → für die ersten 3 Tage erhält der Lehrling wieder den vollen Entgeltanspruch. Anschließend: max 6 Wochen Teilentgelt (= Differenz Lehrlingsentschädigung zu GKK-Krankengeld)  | 
c) Dauer bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit  | 
 
 
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d) Umfang  | 
 
 
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