Die EO-Novelle 2003 brachte auch für die Lohn- bzw Gehaltsexekution Änderungen mit sich. Von Bedeutung ist für die betriebliche Praxis insbesondere die gesetzliche Klarstellung zur pfändungsrechtlichen Behandlung der Kündigungsentschädigung.
Ermittlung der pfändungsrechtlichen Berechnungsgrundlage
Für die Ermittlung der pfändungsrechtlichen Berechnungsgrundlage sind vom Gesamtbezug1)
- den beschränkt pfändbaren Bezügen (inklusive Sachbezügen),
- den unpfändbaren Bezügen und
- den Mitarbeitervorsorge-Beiträgen (als arbeitsrechtlicher Vorteil aus dem Dienstverhältnis).