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Rückwirkende Krankschreibung

RechtsprechungPVP 2003, 22 Heft 1 v. 20.10.2003

Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, hat er auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der gesetzlich vorgesehenen Dauer. Dies gilt auch dann, wenn die ärztliche Krankschreibung rückwirkend erfolgte.

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