Für eine Habilitation kann zwar eine Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, Anspruch auf Weiterbildungsgeld besteht aber nicht. Der Grund liegt darin, dass es sich dabei um keine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des Gesetzes handelt (VwGH 28. 11. 2023, Ra 2022/08/0011).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

