Die Abgrenzung zwischen Subunternehmern und Arbeitskräfteüberlassern ist in der Praxis von großer Bedeutung, weil daran unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft sind. Wesentlich ist dabei der festgestellte Sachverhalt, wobei die Beweiswürdigung als solche von den Höchstgerichten nicht geprüft wird. Daher kommt der Sachverhaltsfeststellung innerhalb eines Verfahrens oftmals die entscheidende Bedeutung zu, während die Rechtsfrage vergleichsweise einfach sein kann, wie das Ergebnis eines Verfahrens vor dem BFG zeigt (BFG 27. 6. 2022, RV/7101816/2021).

