Für den Bezug von Weiterbildungsgeld bestehen unterschiedliche Zuverdienstgrenzen, je nachdem, ob daneben eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder Einkünfte aus einer Ausbildung erzielt werden. Ist eine Ausbildung nach den einschlägigen beruflichen Vorschriften in Form eines Arbeitsverhältnisses zu absolvieren, stellt sie jedenfalls eine (unselbständige) Erwerbstätigkeit dar (VwGH 14. 4. 2021, Ra 2020/08/0165).

