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Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr auch infolge Arbeitsunfall

RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtPV-Info 2006, 21 - 22 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 2 Abs 5 EFZG; § 2 Abs 1 EFZG

Der OGH erläutert, dass auch bei einer über das Arbeitsjahr hinausreichenden arbeitsunfall- bzw krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung mit Beginn des neuen Arbeitsjahres ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 5 EFZG entsteht.

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