§ 61 Abs 3 AKG; § 4 BG über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrags, BGBl 1952/13
In dem Beitrag wird darüber informiert, dass die GKK infolge des VwGH-Erkenntnisses 2003/08/0015 nunmehr die Rechtsansicht vertritt, dass sich aus der Beitragsgrundlagengarantie nicht ableiten lässt, dass der Dienstgeber auch den Dienstnehmeranteil bezügl

