Pkt VIII Z 4 ArbeiterKV für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie; § 23 Abs 1 AngG
Der OGH nimmt zur Subsumtion von Arbeitgeberzuwendungen unter den Aufwandsentschädigungs- oder aber dem Entgeltbegriff Stellung und prüft, ob Tagesgelder bei Bemessung der Abfertigung eingerechnet werden müssen.

