Die Privatnutzung des Internets durch den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit begründet nicht zwingend einen Schaden und somit einen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers. Der Nachweis eines konkreten Schadens (zB Gewinnentgang durch den Arbeitsausfall)
OGH 29.03.2006, 9 ObA 178/05z

