Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzbelegs der GKK bei Fehlen einer e-card besteht und welche Behörde zur Ausstellung legitimiert ist.
Schlagwörter:
fehlende e-card; Erfordernis eines Ersatzbelegs der GKK; Ausstellungsbefugnis; Anspruchsvoraussetzungen; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz;