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Ersatzbeleg für Patienten ohne e-card

SozialversicherungsrechtJudikaturPV-Info 2006, 6 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: In dem Beitrag wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzbelegs der GKK bei Fehlen einer e-card besteht und welche Behörde zur Ausstellung legitimiert ist.

Schlagwörter:

fehlende e-card; Erfordernis eines Ersatzbelegs der GKK; Ausstellungsbefugnis; Anspruchsvoraussetzungen; Allgemeines Sozialversicherungsgesetz;

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